Trennung vom Mitarbeiter, Folgen, Tipps, Outplacement, Kündigung und Probleme

Erfahren Sie mehr zum Thema Trennung vom Mitarbeiter sowie der Kündigung durch das Unternehmen.

Weiterhin zum Vorteil von Outplacement und welche Effekte ein Coaching bewirken kann. Die Trennung von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin fällt vielen Unternehmen nicht leicht.

Dieser Sachverhalt geht außerdem oftmals mit einer Reihe von juristischen, ökonomischen und sozialen Problemen einher.

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Trennung vom Mitarbeiter und Probleme

Grund der Trennung

Mit welchen Schwierigkeiten zu rechnen ist, wenn man sich vom Mitarbeiter trennt, hängt in erster Linie vom Grund der Trennung vom Mitarbeiter ab. Ob der Vorgang eskaliert oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses letztlich in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt. Es wird aber auch sehr stark von der Erfahrung und der Professionalität des Trennungs-Managements beeinflusst.

Gründe für die Trennung vom Mitarbeiter

Die hier vorgestellten Gründe für die Trennung vom Mitarbeiter sind die betriebsbedingte Entlassungen, Massenentlassungen sowie die persönliche und individuelle Kündigung vom Mitarbeiter.

Betriebsbedingte Entlassungen

Sehr häufig trennen sich Arbeitgeber nur ungern von langjährigen Mitarbeitern, die Auftragslage erlaubt aber schlicht keine Weiterbeschäftigung, da das Unternehmen die Lohnkosten nicht mehr tragen kann. Bei einer betriebsbedingten Entlassung sind eine ganze Reihe von rechtlichen Hürden zu überwinden. Jeder Unternehmer tut gut daran, sich hier professionell beraten zu lassen.

Massenentlassungen

Die Massenentlassungen müssen der Arbeitsagentur im Voraus angezeigt sein. Darüber hinaus ist der Betriebsrat einzubinden und eine adäquate Sozialauswahl zu treffen. Diese muss sorgfältig dokumentiert sein. Der Betriebsrat und die Gewerkschaften stellen sich in solchen Situationen, aus verständlichen Gründen, meist quer.

Sehr häufig verschärft sich das Gesprächsklima zwischen der Personalabteilung und der Geschäftsführung auf der einen und den Arbeitnehmervertretern auf der anderen Seite, was in Hinblick auf eine Lösungsfindung aber kontraproduktiv ist.

Ein professioneller Trennungscoach kann hier moderierend eingreifen und dafür Sorge tragen, dass die Auseinandersetzung auf der Sachebene bleibt und lösungsorientiert geführt wird.

Trennung vom Mitarbeiter aus persönlichen oder individuellen Gründen

Immer wieder kommt es aber auch vor, dass Unternehmen sich nicht aufgrund der wirtschaftlichen Lage von einem Mitarbeiter trennen wollen, sondern aus persönlichen oder individuellen Gründen eine Trennung vollzogen wird, die vielfacher Natur sein kann.

  • Manchmal wird eine Trennung vom Mitarbeiter von einer gerade erst akquirierten Führungskraft erforderlich, weil der Führungsstil nicht zum Unternehmen passt.
  • Oder ein lang gedienter Mitarbeiter der zweiten oder dritten Führungsebene soll das Feld räumen, weil er mit einem neuen Vorgesetzten oder dem Wandel an der Unternehmensspitze nicht zu Recht kommt.
  • In einigen Fällen verschlechtert sich aber auch die Leistung eines Mitarbeiters so stark, dass die ständigen Fehlzeiten und die Qualitätsmängel bei der täglichen Arbeitsverrichtung einfach nicht mehr hingenommen werden können. 
  • Gelegentlich lassen sich Mitarbeiter auch etwas zu schulden kommen und Verstoßen gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien. Auch in solchen Fällen kann ein professionelles Trennungscoaching verhindern, dass die Situation eskaliert, was aufgrund der zahlreichen Risiken für das Unternehmen fast immer wünschenswert ist.

Kündigungsschutz bei der Trennung vom Mitarbeiter

In Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten gilt für die Arbeitnehmer nach Ablauf von sechs Monaten ein gesetzlicher Kündigungsschutz, wobei auch in kleineren Betrieben keine willkürlichen Entlassungen möglich sind.

Rechtsgrund ist notwendig

Möchte sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen, so braucht er für die Trennung einen Rechtsgrund. Der Rechtsgrund der sich auch vor Gericht als tragfähig erweist. Darüber hinaus ist in aller Regel eine vorausgegangene Abmahnung erforderlich.

Trennung wegen Minderleistung vom Mitarbeiter

Sofern der Arbeitnehmer wegen fortgesetzter Minderleistung entlassen werden soll, muss der Arbeitgeber vor der Trennung nachweisen, dass er seinen Mitarbeiter angemessen eingearbeitet, geschult, beständig fortgebildet und hinreichend überwacht und angeleitet hat. Die meisten Unternehmen scheitern hier schon an der Erfüllung der Pflichten, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt, so dass sich Betriebe in der Praxis schlicht darauf verlassen, dass ein hinreichend qualifizierter Mitarbeiter seinen Job auch ohne ständiges Monitoring erledigt. Was meist auch bestens funktioniert, bis das Arbeitsverhältnis, aus welchen Gründen auch immer, gestört ist. Und selbst Unternehmen, die ihren Fürsorge- und Aufsichtspflichten voll umfänglich nachgekommen sind, haben das meist nicht gerichtstauglich dokumentiert.

Win-Win-Situation ist anzustreben bei der Trennung vom Mitarbeiter

Hier droht die große Gefahr, dass ein entlassener Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht triumphiert und weiterbeschäftigt werden muss, was gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben das Ansehen und die Autorität der Geschäftsleitung nachhaltig schädigen kann. 

Sehr viel sinnvoller ist es in solchen Situationen eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist, also eine Win-Win-Situation bei der Trennung vom Mitarbeiter. Wer das alleine den Juristen überlässt, begeht hier aber einen strategischen Fehler, da die Ausbildung von Anwälten nun einmal nicht darauf ausgerichtet ist, einen fairen Kompromiss zu erzielen. Wer dagegen rechtzeitig einen erfahrenen Trennungscoach einschaltet, kann eine Auseinandersetzung vor Gericht und die damit verbundenen Risiken oftmals vermeiden.

Juristische Probleme bei der Trennung vom Mitarbeiter

Selbst dann, wenn ein Unternehmen davon ausgehen darf, dass es vor dem Arbeitsgericht obsiegt, ist eine gütliche Einigung oftmals vorzuziehen, wenn es um die Trennung vom Mitarbeiter geht. Sehr häufig erlangen Mitarbeiter Kenntnisse von Vorgängen im Unternehmen, die sie selbst juristisch gar nicht einordnen können, die beratende Rechtsanwältin oder die Gewerkschaft aber sehr wohl. Schon an und für sich harmlose Vorgänge können dazu führen, dass ein Kündigungsschutzprozess plötzlich die Staatsanwaltschaft beschäftigt.

Gefahren bei der Trennung durch Whistleblower oder der Sozialversicherung

Geschasste Mitarbeiter sind die eifrigsten Whistleblower und oftmals lauern Gefahren, wo es keiner erwartet. Der freiberuflich tätige Betriebsinformatiker hat regelmäßige Arbeitszeiten, einen Schlüssel für das Gebäude und ein festes Büro, an dem am Ende sogar noch sein Name an der Tür steht? Da reicht schon ein kleiner Hinweis an den Sozialversicherungsträger und die Sache wird nicht nur teuer, sondern hat auch ein strafrechtliches Nachspiel.

Vorschriften der Korruption

Während vereinzelte Verstöße gegen die Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben und Lohnsteuer noch glimpflich ausgehen können, wird es an anderer Stelle richtig ernst. Wie eng die Vorschriften der Korruption in Deutschland wirklich sind, ist vielen Unternehmen oft nicht bewusst. Solange sich über den opulenten Präsentkorb, den der Einkaufsleiter einer Großkundin zum letzten Geburtstag erhalten hat, niemand mokiert, bleiben solche Fauxpas auch ungesühnt.

Rufschädigung kann die Folge sein

Sobald ein entlassener Mitarbeiter oder dessen Rechtsbeistand aber Strafanzeige stellt, droht Ungemach bei der Trennung. Selbst wenn sich der Korruptionsverdacht im Nachhinein nicht beweisen lässt, die polizeilichen Ermittlungen bleiben selten geheim. Häufig leidet dann der Ruf des Unternehmens und der involvierte Großkunde ist echauffiert und kauft künftig lieber woanders ein.

Das Risiko, dass schmutzige Wäsche vor Gericht gewaschen wird, ist besonders groß, wenn ein Mitarbeiter wegen vermeintlicher persönlicher Verfehlungen entlassen wird. Hier tut ein Unternehmen gut daran im Vorfeld zu prüfen, ob die eigenen Geschäftspraktiken wirklich stets über jeden Zweifel erhaben waren. Andernfalls ist es meist klüger, mit Hilfe eines versierten Coachs eine gütliche Trennung herbeizuführen.

Konkurrenz erhält Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Eine beliebte Methode, sich für eine ungerecht empfundene Kündigung zu wehren, besteht auch darin, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der ehemaligen Arbeitgeber zu verwerten. Die Kundenkarteien, die Entwicklungspläne für technische Erfindungen sowie die Preiskalkulationen sind dabei besonders begehrte Informationen. Diese kann man verkaufen oder einfach aus Vergeltung öffentlich machen.

Der ökonomische Schaden für das betroffene Unternehmen ist dann oft enorm, ein Reputationsschaden bleibt meist nicht aus. Die Trennung von Mitarbeitern, die über sensible Informationen verfügen setzt deshalb viel Fingerspitzengefühl voraus und sollte besser professionell begleitet werden.

Outplacement als Chance

Die Motivation der Unternehmen besteht in einer einfachen Trennung vom Mitarbeiter, der Stärkung des Employer Brandings und in einer möglicherweise schnelleren Trennung. Weiterhin von niedrigeren Abfindung für den Mitarbeiter, wenn parallel das Outplacement angeboten wird.

Durchführung von Outplacement

Nur kurz soll die konkrete Durchführung von Outplacement angerissen werden. Sie besteht aus folgenden Schritten:

  • Die Betreuung des Entlassenen nach der Kündigung und die Analyse der individuellen Situation.
  • Die Ermittlung von Bedarfen der Weiterbildung sowie das Einleiten entsprechender Schritte
  • Weiterhin die Entwicklung einer Strategie für die Bewerbung und das Vorbereiten auf die Vorstellungsgespräche.
  • Auch die Unterstützung bei der Aushandlung eines neuen Arbeitsvertrages.

Vorteile für das Unternehmen durch Outplacement

Das Image als guter Arbeitgeber, dass sogenannte Employer Branding wird gestärkt oder bleibt erhalten. Die Trennungen verlaufen einfacher und ohne Störung des Betriebsfriedens. Die Trennungen können per Aufhebungsvertrag günstiger und schneller erfolgen. Die Klagen vor dem Arbeitsgericht werden somit vermieden.

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